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Jahreswechsel 2020 Kalender

Kindergeld, Soli, Renten, ALG II – Änderungen für 2021

Lesedauer 3 Minuten

Das Jahr 2021 steht vor der Tür und pünktlich zu Jahresbeginn gibt es wieder einigen Änderungen. Leider heißt dies nicht nur, dass du mehr Geld in der Tasche hast. Denn wie bei allen guten Nachrichten gibt es auch schlechte. Dennoch überwiegen die Vorteile und du wirst einiges mehr an Geld in der Tasche haben. Während der Soli für viele entfällt, musst du für dein Auto, wenn es einen hohen Spritverbrauch und CO2-Ausstoß hat, tief in die Tasche greifen.

Das sind die Änderungen für 2021

Der Jahreswechsel bringt immer einige Änderungen mit sich und auch im nächsten Jahr profitieren einige von den Änderungen.

Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöhen sich

Vor allem Familien können sich auf eine Aufstockung freuen. Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Monat aufgestockt. Somit erhalten Eltern folgende Beträge:

  • 219 Euro für die ersten beiden Kinder
  • 225 Euro für das dritte Kind
  • 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind

Weiterhin wird der Kinderfreibetrag auf insgesamt 8.388 Euro erhöht. Alleinerziehende schauen wieder in die Röhre, da der Kinderfreibetrag für sie nicht geändert wird und bei 4.008 Euro bleibt.

Erhöhung des Mindestlohns

Auch der Mindestlohn wird angepasst. Er steigt geringfügig von 9,35 Euro brutto/Stunde auf 9,50 Euro brutto/Stunde. Im Jahr darauf soll er dann auf 10,45 Euro brutto/Stunde angehoben werden.  

Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

Auch die Mindestausbildungsvergütung wird erhöht. Sie beträgt ab dem neuen Jahr 550 Euro.

Für viele Steuerzahler entfällt der Soli

Um Steuerzahler zu entlasten wird die Freigrenze erhöht, damit viele Steuerzahler keinen Soli mehr zahlen müssen. Die Freigrenze wird in der Änderung für 2021 auf 16.956 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) angehoben.

Grundrente für Geringverdiener tritt in Kraft

Die Änderungen für 2021 bedeuten auch, dass die Grundrente für Geringverdiener in Kraft tritt. Somit möchte die Regierung die Altersrente aufbessern. Laut der Bundesregierung sollen von dieser Grundrente 1,3 Millionen Geringverdiener profitieren. Doch welche Voraussetzungen sind daran geknüpft?

  • Du musst vorweisen, dass du mindestens 33 Jahre eingezahlt hast. Hierzu zählen neben der Berufstätigkeit auch die Pflichtbeiträge der Erziehungs- und Pflegezeiten und der Bezug von Leistungen wegen Krankheit.
  • Wer in den Bezug der Grundrente kommen möchte, muss außerdem belegen, dass er in seinem kompletten Berufsleben nur zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten hat. Dieser liegt bei 40.551 Euro.
  • Der Vorteil ist, dass du die Grundrente nicht beantragen musst. Die DRV (Deutschen Rentenversicherung) berechnet sie automatisch und zahlst sie dir mit der regulären Rente aus.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Änderungen für 2021 sehen auch eine Erhöhung der Beitragsermessungsgrenzen bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Diese steigt im Westen von 82.800 auf 85.200 Euro pro Jahr. In Ostdeutschland steigt sie von 77.400 auf 80.400 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Gutverdiener ab 2021 deutlich höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Gleichzeitig erhalten sie aber auch höhere Rentenanwartschaften.

Ein weiterer Vorteil, der durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen entsteht, wirkt sich auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Somit können Arbeitnehmer ab 2021 mehr in die Altersvorsorge einsparen. Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind dann steuerfrei. Zudem können vier Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden. Dies bedeutet, dass der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro monatlich steigt. Der sozialabgabenfreie Höchstanteil steigt von 276 auf 284 Euro.

Steuererleichterungen für Selbstständige und Freiberufler

Ab 2021 können Selbstständige, Freiberufler wie auch nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige mehr für die private Basisrente versteuern. Gleichzeitig heißt dies, dass die zu entrichtende Einkommenssteuer sinkt. Die Änderung für 2021 bedeutet, dass sich geförderte Betrag von 90 auf 92 Prozent erhöht. Dieser liegt bei Alleinstehenden höchstens bei 25.787 Euro und bei Ehepaaren bei 51.574 Euro. Somit kannst du 23.724 bzw. 47.448 Euro steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2025 ist es sogar möglich den gesamten Höchstbetrag steuerlich geltend zu machen.

Änderungen 2021 für Autobesitzer

Autobesitzer müssen vielleicht etwas tiefer in die Tasche greifen. Wenn du ein Neu-Fahrzeug mit hohem Spritverbrauch und einem CO2-Ausstoß vom mehr als 195 Gramm pro Kilometer in der Garage stehen hast, musst du im nächsten Jahr einen doppelt so hohen Kfz-Steuer-Aufschlag zahlen.

Im Gegenzug zahlst du weniger, wenn du ein Auto hast, welches bis zu 95 Gramm CO2-Ausstoß hast. Auch wenn du pendelst, hast du den Vorteil weniger zu zahlen. Die Pendlerpauschale wird in der Änderung für 2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht.

Wie du siehst, ändert sich einiges im neuen Jahr. Für viele ist dies unterm Strich jedoch vorteilhaft und bringt dir mehr Geld. Dieses kannst du dann, auch durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in deine ETF-Sparpläne einzahlen und so die Altersvorsorge aufstocken.

Bei Flatex hast du beispielsweise die Möglichkeit die ersten 6 Monate kostenfrei zu handeln. Diese Aktion ist begrenzt und gilt nur für Neukunden. Flatex wurde außerdem mehrfach ausgezeichnet und wird von Lesern von „Börse Online“ und „Focus Money“ empfohlen.

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